Verkauf des Freiguts Kielseng 1881

 

Das Archiv des Flensburger Amthauses gewähret wenig Auskunft über die Vorrechte und den sonstigen Verhältnissen des Hofes Kielsenge. Aus Documenten der letzten Besitzer ersieht man wohl dass hunderte von Jahren diese Stelle priviligirt gewesen ist, aber worin dieses Priviligien eigentümlich bestanden, geht aus den Documenten nicht hervor, indem die ältesten Papier immer um eine landesherrliche Bestätigung einholen mussten. So ist es außer Zweifel, dass Kielsenge der Husby-Hardes-Gerichtsbarkeit untergeben ist. Es trägt auch nur gleich einer Kate zu den Communallasten bei. In den Documenten wird diese Stelle auch immer ein Gut oder ein Freigut genannt. Darin hat es höchstwahrscheinlich auch wohl seinen Grund, dass auf selbiger eine Grützmühle und eine Brennerei sich befinden; Beide müssen schon über 50 Jahre existiert haben. In einem im Jahre 1772 errichteten Kaufbriefe eines früheren Besitzers der Stelle sowohl die Mühle als auch das Brennhaus, ausdrücklich benannt sind. Eben deshalb leidet es keinen Zweifel daß in frühern Zeiten die Besitzer Befreiung von der Militärpflichtigkeit genossen haben. Durch die allgemeinen Vorschriften der Land-Militärverordnung vom Jahre 1800 ist indes dieses Vorrecht wohl als aufgehoben zu betrachten.

Übrigens ist das Freigut Kielsenge zum Letztenmal im Jahre 1811 als Freigut verkauft worden. Dieser Verkauf geschah öffentlich und zwar auf Anordnung des Flensburger Magistrats indem die Wittwe des verstorbenen letzten Besitzers, Rathsverwandten Carl O. N. Möller in Flensburg die Masse zum Concursverfahren übergab. Die Flensburger Kaufleute Gebrüder Petersen Schmidt und Hans Peter Schmidt blieben in den am 19. Juli 1811 abgehaltenen Licitattionstermin Hochbietende und wurde ihr Bot nachhero approbirt.

Gez. Scharffenberg

 

(Abschrift von Karl-Heinz Carstensen aus Grundhof)