Verkauf des Freiguts Kielseng 1881
Das Archiv des Flensburger
Amthauses gewähret wenig Auskunft über die Vorrechte
und den sonstigen Verhältnissen des Hofes Kielsenge. Aus Documenten der letzten
Besitzer ersieht man wohl dass hunderte von Jahren diese Stelle priviligirt
gewesen ist, aber worin dieses Priviligien eigentümlich bestanden, geht aus den
Documenten nicht hervor, indem die ältesten Papier immer um eine
landesherrliche Bestätigung einholen mussten. So ist es außer Zweifel, dass
Kielsenge der Husby-Hardes-Gerichtsbarkeit untergeben ist. Es trägt auch nur
gleich einer Kate zu den Communallasten bei. In den Documenten wird diese
Stelle auch immer ein Gut oder ein Freigut genannt. Darin hat es
höchstwahrscheinlich auch wohl seinen Grund, dass auf selbiger eine Grützmühle
und eine Brennerei sich befinden; Beide müssen schon über 50 Jahre existiert
haben. In einem im Jahre 1772 errichteten Kaufbriefe eines früheren Besitzers
der Stelle sowohl die Mühle als auch das Brennhaus, ausdrücklich benannt sind.
Eben deshalb leidet es keinen Zweifel daß in frühern Zeiten die Besitzer
Befreiung von der Militärpflichtigkeit genossen haben. Durch die allgemeinen
Vorschriften der Land-Militärverordnung vom Jahre 1800 ist indes dieses
Vorrecht wohl als aufgehoben zu betrachten.
Übrigens ist das Freigut
Kielsenge zum Letztenmal im Jahre 1811 als Freigut verkauft worden. Dieser
Verkauf geschah öffentlich und zwar auf Anordnung des Flensburger Magistrats
indem die Wittwe des verstorbenen letzten Besitzers, Rathsverwandten Carl O. N.
Möller in Flensburg die Masse zum Concursverfahren übergab. Die Flensburger
Kaufleute Gebrüder Petersen Schmidt und Hans Peter Schmidt blieben in den am
19. Juli 1811 abgehaltenen Licitattionstermin Hochbietende und wurde ihr Bot
nachhero approbirt.
Gez. Scharffenberg
(Abschrift von Karl-Heinz
Carstensen aus Grundhof)