Gesuch des Bürgers u.
Kaufmanns Hinrich Möller von 1777, ihn zu bewilligende Mahlgänge auf seiner
Graupenmühle zu Kielseng Amt Flensburg
Demnach auf meiner zu
Kielseng am Flensburgischen Hafen nicht weit vom Glücksburgischen District
belegenen Graupenmühle bis dato Mahlgänge fehlen womit doch die, unweit
derselben belegenen Glücksburgische und Augustenburgische Mühle zur
favilitierung der Ausfuhr nach der Fremde versehen sind, mithin davon ein
großeß voraus haben und dann, als wesfalls ich es sicher auf den Bericht der
Beamten ankommen lassen kann eines Teils die Lage meiner Mühle so beschaffen,
dass durch diese Einrichtung keine Gefährde zu befürchten stehet, sondern
andernteils ich auch die Mahlgänge nicht anders verlange als blos zum Behufe
des nach der Fremde auszuschiffenden Mahls. Als allerunterthänigst dass mir
unter dieser Einschränkung eine Mahlgänge-Anlage auf meiner Graupenmühle zu
Kielsenge allerhuldreichst bewilliget werden möge.
Hinrich Möller
(Abschrift von Karl-Heinz
Carstensen aus Grundhof)