Hierauf erfolgte Entgegnung von Seiten der Königl. Mühlen in Flensburg.

 

Ew. Hochgräfl. Exelenz habe ich über das von dem hies. Bürger u. Kaufmann Hinrich Möller Eingegebene, ihn zu bewilligenden Mahlgänge auf seiner Graupenmühle zu Kielseng hiermittelst untertänigst gehorsamst zu referieren, nicht ermangeln sollen, wasgestellt vorerwähnte Graupen-Mühle circa ¼ Meile von der Stadt entfernt im Kirchspiel Adelby belegen.

Alle Einwohner dieses Kirchspiels Adelby folglich ich auch Supplicant als itziger Besitzer dieser Graupenmühle, sind als Mühlen-Gäste zu den Königl. Flensburgischen Stadt Wasser- und Windmühlen, welche anitzo vom 1. Mai 1775 bis dahim 1781 für 5.020 Mark Courant unter Pacht stehen geleget.

Nun hat zwar Supplicant nach der auf sich confirmirten erhaltenen Königl. allerhöchsten Consession Lit A die Freiheit Grütz und Graupen auf seiner Graupenmühle zu Kielseng zu mahlen, dabei aber ihn ausdrücklich verboten worden Korn und Malz zu mahlen, dahin gegen laut Extract Lit B aus dem mit den Pächtern der hiesigen Königl. unter Pacht stehenden der Stadt Wasser- und Windmühlen geschlossener Häuer-Contract, sind alle Einwohner der Stadt Flensburg, wie auch des Kirchspiels Adelby, mithin auch Supplicant auch, als Besitzer der Graupenmühle zu Kielsenge, als Mühlen-Gäste zu besagten Stadt Wasser- und Windmühlen geleget und daselbst ihr gesamtes Getreide bei Strafe der Confiskation mahlen zu lassen schuldig, und keiner darf weder heim- noch öffentlich damit andere Mühlen besuchen, es wäre denn, dass der Wassermangel oder eine Hauptreparation den Gang hemmen sollte, wie denn auch nicht einmal gemahlenes Korn in der Stadt ein oder Korn um es zu mahlen wieder einzubringen, ausgebracht werden, wie solches aus dem Extract sub Lit B erhellet. Da ferner also dem Supplicanten die gesuchte Anlegung der Mahlgänge gestattet werden sollte, so würde ein solches zum Nachteil des Königl. allerhöchsten Interesse gereichen und Mühlen-Pächter außer Stande gesetzet werden ihre Pacht bezahlen zu können, und welcher Nachteil für das Königl. Interesse würde auch bei künftiger Verpachtung entstehen?

Es liegen annoch 3 Wind- und 1 Wasser-, Grütz- und Graupenmühle ganz dicht an der Stadt und noch näher als die zu Kielsenge, wenn denselben auch die Freiheit Mahlgänge anzulegen erstattet werden sollte, so die hies. Königl. Pacht-Mühlen, welche wohl als die einträglichsten für die Königl. Kasse, im Lande sind, betrachtet werden können, bei nahe gänzlich aufhören und außer Gange gesetzt werden. Sonach bin ich der Meinung, dass wenn des Supplicanten Gesuch Gehör finden sollte, ein solches dem Königl. Interesse zum höchsten Schaden gereichen würde.

Ich habe also diese vorwaltenden Umstände Amts- und Pflichtgemäß hiemittelst untertänigst gehorsamst anzuzeigen und solche zur höheren Beurteilung vorstellen sollen.

N. Nissen

Flensburg 14 Mai 1777

An das Königl. Amthaus in Flensburg

 

(Abschrift von Karl-Heinz Carstensen aus Grundhof)