Kielseng. Ziegelei-Anlage des Johann v. Lutten 1732
Ew. Hochgräfl. Excelenz
geruhen gnädig zu vernehmen wes gestalt ich auf Anraten verschiedener Freunde
entschlossen bin, auf mein alhier bei Flensburg belegenes Freigut „Kielseng“
genannt, wegen der dazu bequemen Lage eine Ziegel-Hütte anzulegen, jedoch
meiner Schuldigkeit zu sein erachte, von solchem Vorhaben, derselben vorher
untertänigst in Kenntniß zu geben.
Wenn um solches Freigut mir
und den meinigen erb- und eigentümlich gehöret und ich solches zu meinem Nutzen
auf alle Weise zu gebrauchen um so mehr Freiheit habe da die zustehende von
Königen zu Königen allerhöchst Confirmiret worden, mithin mir auch der Erbauung
einer Ziegelhütte nicht verwehret werden, dazumalen bei dem fortwährenden Bau
in Copenhagen, Ihro Königl. Majestät die Ziegel-Brennerei gerne allerhöchst
gefördert sehen.
Als ergehet an Ew. Hochgräfl.
Excelenz meine unterhänigste Bitte, Sie gnädigst geruhen wollen, mir zu
verstatten, dass ich eine Ziegelhütte auf meinem Gute Kielsenge anzulegen,
ungehindert Freiheit haben möge.
Flensburg
Joh. v. Lutten
Auf Befehl des Königs 1736
genehmigt.
(Abschrift von Karl-Heinz
Carstensen aus Grundhof)