Kielseng. Ziegelei-Anlage des Johann v. Lutten  1732

 

Ew. Hochgräfl. Excelenz geruhen gnädig zu vernehmen wes gestalt ich auf Anraten verschiedener Freunde entschlossen bin, auf mein alhier bei Flensburg belegenes Freigut „Kielseng“ genannt, wegen der dazu bequemen Lage eine Ziegel-Hütte anzulegen, jedoch meiner Schuldigkeit zu sein erachte, von solchem Vorhaben, derselben vorher untertänigst in Kenntniß zu geben.

Wenn um solches Freigut mir und den meinigen erb- und eigentümlich gehöret und ich solches zu meinem Nutzen auf alle Weise zu gebrauchen um so mehr Freiheit habe da die zustehende von Königen zu Königen allerhöchst Confirmiret worden, mithin mir auch der Erbauung einer Ziegelhütte nicht verwehret werden, dazumalen bei dem fortwährenden Bau in Copenhagen, Ihro Königl. Majestät die Ziegel-Brennerei gerne allerhöchst gefördert sehen.

Als ergehet an Ew. Hochgräfl. Excelenz meine unterhänigste Bitte, Sie gnädigst geruhen wollen, mir zu verstatten, dass ich eine Ziegelhütte auf meinem Gute Kielsenge anzulegen, ungehindert Freiheit haben möge.

Flensburg 10 Sept. 1732

Joh. v. Lutten

Auf Befehl des Königs 1736 genehmigt.

 

(Abschrift von Karl-Heinz Carstensen aus Grundhof)

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