Gesuch des Bürgers u. Kaufmanns Hinrich Möller von 1777, ihn zu bewilligende Mahlgänge auf seiner Graupenmühle zu Kielseng Amt Flensburg

 

Demnach auf meiner zu Kielseng am Flensburgischen Hafen nicht weit vom Glücksburgischen District belegenen Graupenmühle bis dato Mahlgänge fehlen womit doch die, unweit derselben belegenen Glücksburgische und Augustenburgische Mühle zur favilitierung der Ausfuhr nach der Fremde versehen sind, mithin davon ein großeß voraus haben und dann, als wesfalls ich es sicher auf den Bericht der Beamten ankommen lassen kann eines Teils die Lage meiner Mühle so beschaffen, dass durch diese Einrichtung keine Gefährde zu befürchten stehet, sondern andernteils ich auch die Mahlgänge nicht anders verlange als blos zum Behufe des nach der Fremde auszuschiffenden Mahls. Als allerunterthänigst dass mir unter dieser Einschränkung eine Mahlgänge-Anlage auf meiner Graupenmühle zu Kielsenge allerhuldreichst bewilliget werden möge.

Hinrich Möller

 

(Abschrift von Karl-Heinz Carstensen aus Grundhof)